No records found in storage folder! Regionaler Planungsverband Mittleres Mecklenburg / Rostock: Inhalt

26/10 2011

Inhalt und Aufstellungsverfahren




1. Inhalt

Grundsätzlich wird durch den Regionalplan die anzustrebende räumliche Entwicklung einer Planungsregion für einen ca. 10-jährigen Zeitraum festgelegt. Für folgende Aufgaben ist das von besonderer Bedeutung:

  • Steuerung einer verträglichen Stadt- und Umland-Entwicklung, insbesondere bei der Wohn-, Gewerbe- und Einzelhandelsentwicklung,
  • Gestaltung von zentralörtlichen Strukturen,
  • Sicherug schutzbedürftiger Flächen (u.a. Naturschutz, Hochwasserschutz),
  • Festlegung von Flächen für die Erzeugung erneuerbarer Energie,
  • Ausbildung einer bedarfsgerechten Infrastruktur u.a. in den Bereichen Daseinsvorsorge und Verkehr.

Mit den im Raumentwicklungsprogramm zur Verfügung stehenden Instrumenten soll dazu beigetragen werden, die bestehenden und zukünftigen Herausforderungen raumordnerisch zu begleiten oder steuernd einzugreifen. Dazu gehören der wachsende ökonomische, soziale und kulturelle Wettbewerb der Regionen, der sich vollziehende demografische Wandel sowie die Klimaveränderungen.

Zu den raumordnerischen Instrumenten zählen zum Beispiel die Festlegung von Siedlungsachsen, von Zentralen Orten sowie von Vorrang-, Vorbehalts- und Eignungsgebieten für verschiedene Raumnutzungen und -funktionen. Die im Raumentwicklungsprogramm enthaltenen Ziele und Grundsätze der Raumordnung sind von allen Verwaltungsbehörden und Planungsträgern bei raumbedeutsamen Maßnahmen zu beachten bzw. zu berücksichtigen.

Seit dem Jahr 1994 existierte mit dem mehrfach fortgeschrieben Regionalen Raumordnungsprogramm ein Regionalplan für die Region Mittleres Mecklenburg/Rostock. Dieses wurde in einem mehrjährigen Planungsprozess mit zwei öffentlichen Beteiligungsverfahren und der Erarbeitung eines Umweltberichts neu aufgestellt und im Jahr 2011 als Regionales Raumentwicklungsprogramm zur Verbindlichkeit gebracht.

Mit der Namensänderung von einem Regionalen Raumordnungsprogramm zu einem Regionalen Raumentwicklungsprogramm soll der Entwicklungsdynamik stärker Rechnung getragen werden.

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2. Verfahrensablauf der Neuaufstellung 2004 bis 2011

2.1 Vorentwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) MM/R

25.11.2004 [RPV-Beschluss über die Neuaufstellung]
Die Verbandsversammlung des RPV MMR beschließt aufgrund des umfassenden Änderungs- und Aktualisierungsbedarfs die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms MM/R von 1994 und dessen Umbenennung in Regionales Raumentwicklungsprogramm MM/R.

13.12.2007 [RPV-Beschluss über den Vorentwurf]
Für den Vorentwurf des RREP MM/R wurde gemäß § 7 LPlG i.V.m. § 9 LPlG das erste von insgesamt zwei Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs fand in der Zeit vom 11. Februar bis 14. Mai 2008 statt.
Die Abwägungsdokumentation zum ersten Beteiligungsverfahren können Sie einsehen unter > Herunterladen.

2.2 Entwurf des RREP MM/R

28.05.2009 [RPV-Beschluss über den Entwurf]
Die Beschlussfassung bezog sich auf den Entwurf des RREP MM/R sowie auf den Umweltbericht zum Entwurf des RREP MM/R und die Abwägungsdokumentation zum ersten Beteiligungsverfahren. Das zweite Beteiligungsverfahren zu den vorgenannten Materialien fand im Zeitraum vom 03. August 2009 bis zum 30. Oktober 2009 bzw. bis zum 13. November 2009 statt, wobei die Verlängerung bis Mitte November aus technischen Gründen erfolgte und nur Stellungnehmer aus dem Territorium des Landkreises Güstrow betraf. 

2.3 Endfassung des RREP MM/R 

25.11.2010 [RPV-Beschluss über die Endfassung]
Die Beschlussfassung bezog sich auf die Endfassung des RREP MM/R sowie den Umweltbericht und die Abwägungsdokumentation zum zweiten Beteiligungsverfahren. 
Die Abwägungsdokumentation zum zweiten Beteiligungsverfahren können Sie einsehen unter > Herunterladen.

2.4 Einleitung des Rechtssetzungsverfahrens

Dezember 2010 [Übergabe an Landesregierung] 
Die Beschlussfassung des RREP MM/R sowie der Umweltbericht zum RREP MM/R wurden Ende 2010 der Landesregierung übergeben, welche das sogenannte Rechtssetzungsverfahren einleitete. Dabei wurde das RREP nochmals einer formalen und inhaltlichen Prüfung unterzogen, um danach durch Kabinettsbeschluss als Rechtsverordnung für verbindlich erklärt zu werden.

2.5 Abschluss des Rechtssetzungsverfahrens

02.08.2011 [Kabinetts-Beschluss über das RREP]
Am 02.08.2011 wurde in der 26. Kabinettssitzung beschlossen, die Landesverordnung über das neu aufgestellte RREP MM/R zu erlassen. 

22.08.2011 [Landesverordnung über das RREP verkündet]
Die Verordnung über die Verbindlichkeit des RREP wurde am 22.08.2011 im Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern verkündet (GVOBl. M-V 2011 S. 938). Die Landesverordnung können Sie einsehen unter > Herunterladen.

04.11.2011 [RREP erscheint im Amtsblatt M-V]
Das RREP MM/R inkl. der Zusammenfassenden Erklärung wird am 04.11.2011 im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht (Ausgabe Nr. 46, 2011). Das Programm kann als Amtsblatt bezogen werden beim Hersteller:

Produktionsbüro Tinus
Großer Moor 34
19055 Schwerin
Tel.: 0385-59 38 28 00
Fax: 0385-59 38 28 022
E-Mail: info@tinus-medien.de

Weiterhin liegt das RREP MM/R als Broschürendruck in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes vor.
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Regionalplan



Regionales Raumentwicklungs-programm, August 2011