Die Regionalplanung stellt einen Teil der Landesplanung dar und beinhaltet überwiegend ordnende Maßnahmen für Teile des Landesgebietes (Regionen). Sie bildet damit das Bindeglied zur kommunalen Bauleitplanung und operiert
- überörtlich im Verhältnis zu den Gemeinden und
- überfachlich gegenüber Fachplanungen
Ziel ist es, die überörtlichen und überfachlichen Belange unter Abwägung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Erfordernisse zu steuern und Konfikte zu einem Kompromiss zu bringen. Dazu werden die Grundsätze und Ziele der Landesplanung konkretisiert, differenziert und entsprechend den regionalen Anforderungen ergänzt. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen bilden das Raumordnungsgesetz als Rahmengesetz, das Landesplanungsgesetz M-V und deren Ausführungsbestimmungen (Verordnungen, Erlasse u.a.).
Durch das Landesplanungsgesetz von 1992 ist die Regionalplanung in Mecklenburg-Vorpommern folgenden vier Planungsregionen übertragen worden:
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Grundsätzlich wird durch den Regionalplan die anzustrebende räumliche Entwicklung einer Planungsregion für einen ca. 10-jährigen Zeitraum festgelegt. Mit dem Regionalen Raumordnungsprogramm von 1994 war der Regionale Planungsverband Mittleres Mecklenburg/Rostock der erste in den neuen Bundesländern, der eine solche verbindliche Grundlage geschaffen hatte. Für folgende Aufgaben war das von besonderer Bedeutung:
- Steuerung der verträglichen Stadt- und Umland-Entwicklung im Ordnungsraum Rostock,
insbesondere bei der Ausweisung von Wohn-, Gewerbe- und Handelsflächen
- Ausbildung der adäquaten Infrastruktur
- Abbau von Disparitäten im ländlichen Raum
- Gestaltung von zentral-örtlichen Strukturen
Mit den im Raumordnungsprogramm zur Verfügung stehenden Instrumenten soll dazu beigetragen werden, gleichwertige Lebensbedingungen in allen Teilräumen der Planungsregion anzustreben und den notwendigen sozioökonomischen Strukturwandel raumordnerisch zu begleiten. Zu diesen Instrumenten zählt zum Beispiel die Festlegung von Siedlungsachsen, von zentralen Orten sowie von Vorrang- und Vorbehalts- und Eignungsgebieten für verschiedene Raumnutzungen und -funktionen. Die im Raumordnungsprogramm enthaltenen Ziele der Raumordnung sind von allen Verwaltungsbehörden und Planungsträgern bei raumbedeutsamen Maßnahmen zu beachten. Dies gilt insbesondere bei der Erarbeitung der kommunalen Bauleitpläne.
Ziele und Grundsätze der Raumordnung
Diese wurden im Regionalen Raumordnungsprogramm von 1994 zu folgenden Themen festgelegt:
- Raumkategorien
- Zentrale Orte
- Achsen
- Natur und Landschaft
- Siedlungswesen
- Wirtschaft
- Fremdenverkehr und Erholung
- Soziale und kulturelle Infrastruktur
- Verkehr
- Sonstige technische Infrastruktur
- Verteidigung und Konversion
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Teilfortschreibung 1
Durch die 1. Teilfortschreibung von 1999 wurde das Regionale Raumordnungsprogramm MM/R von 1994 in folgenden drei Fachkapiteln ergänzt und weiterentwickelt:
- Siedlungswesen
Mit der Einführung von Grünzäsuren soll eine raumordnerisch verträgliche Siedlungsstrukturentwicklung im Ordnungsraum Rostock gesichert werden. Sie dienen der Freihaltung von Räumen zwischen Siedlungsflächen, damit deren Zusammenwachsen verhindert wird.
- Wirtschaft
Auf der Grundlage einer Studie zur bergbaulichen Rohstoffwirtschaft in der Region wurden die Festlegungen zur Rohstoffsicherung überarbeitet. Nach Abwägung aller Belange wurden rund 2.000 ha Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Rohstoffsicherung und -gewinnung verbindlich festgelegt. Damit kann der regionale Bedarf für mindestens 30 Jahre gesichert werden.
- Sonstige technische Infrastruktur
Seit Änderung des Bundesraumordnungsgesetzes 1998 zählt zu einer wichtigen Aufgaben der Regionalplanung, geeignete Flächen für die Windenergienutzung festzulegen. Dementsprechnd wurden in der Region Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in weitgehend konfliktarmen und technisch geeigneten Gebieten ausgewiesen.
Teilfortschreibung 2
Die Teilfortschreibungen 2 von 1999, 3 von 2000 und 4 von 2002 änderten lediglich die Nahbereiche einiger Zentraler Orte. Dies war aufgrund von Gemeindezusammenschlüssen erforderlich.
Landesverordnung über die Verbindlichkeit der Zweiten Teilfortschreibungdes Regionalen Raumordnungsprogramms Mittleres Mecklenburg/Rostock vom 10. Dezember 1999 (GVOBl. M-V 1999, S. 654)
- Die Gemeinde Biendorf (Landkreis Bad Doberan) wird dem Nahbereich des Unterzentrums Neubukow zugeordnet.
Teilfortschreibung 3
Landesverordnung über die Verbindlichkeit der Dritten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms Mittleres Mecklenburg/Rostock und ... vom 19. Dezember 2000 (GVOBl. M-V 2001, S. 4)
- Die Gemeinde Dolgen am See (Landkreis Güstrow) wird dem Nahbereich des Unterzentrums Laage zugeordnet.
- Die Gemeinde Jürgenshagen (Landkreis Güstrow) wird dem Nahbereich des Zentralortes Satow zugeordnet.
Teilfortschreibung 4
Landesverordnung über die Verbindlichkeit ..., der Vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms Mittleres Mecklenburg/Rostock, ... vom 30. Januar 2002 (GVOBl. M-V 2002, S. 55)
- Die Gemeinde Sanitz (Landkreis Bad Doberan) wird dem Nahbereich des zentralen Ortes Sanitz (OT Sanitz) zugeordnet.
Teilfortschreibung 5
Landesverordnung über die Verbindlichkeit der Fünften Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms Mittleres Mecklenburg/Rostock vom 24. August 2006 (GVOBl. M-V 2006, S. 702)
- Die Stadt Rerik wird als Grundzentrum in das Zentrale-Orte-System eingestuft.
- Der Nahbereich des Grundzentrums Rerik umfasst das Gebiet der Stadt.
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Die Erforderlichkeit der Neuaufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms, kurz RREP MM/R, resultiert vor allem aus neuen gesetzlichen und fachlichen Anforderungen. So wurden seit 1998 ein neues Raumordnungsgesetz (ROG), ein neues Baugesetzbuch (BauGB), ein novelliertes Landesplanungsgesetz M-V (LPlG) und ein neues Landesnaturschutzgesetz M-V (LNatG) verabschiedet. Im Jahr 2005 wurde das neue Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern für verbindlich erklärt. Auch aus weiteren Vorgaben, wie etwa den EU-Richtlinien zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen („FFH-Richtlinie“) und zu den Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme („Plan-UVP“) ergeben sich neue Anforderungen an ein fortzuschreibendes RREP. Ein inhaltlicher Fortschreibungsbedarf ergibt sich vor allem aus überregionalen und regionalen Neuausrichtungen der Regionalplanung, insbesondere aus der bundesweiten Fachdiskussion um sogenannte „schlanke und effektive“ Regionalpläne mit einer Konzentration auf raumbedeutsame Aussagen der folgende Kernbereiche:
- Siedlungsinfrastruktur
- Freiraumstruktur
- Regionale Infrastruktur
- sowie die Verknüpfung mit umsetzungsorientierten Maßnahmen der Regionalplanung,
z.B. Regionale Marketingkonzepte, Handlungskonzepte, Entwicklungskonzepte
Mit der Namensänderung von einem Regionalen Raumordnungsprogramm zu einem Regionalen Raumentwicklungsprogramm soll der Entwicklungsdynamik stärker Rechnung getragen werden.
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5.1 Vorentwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) MM/R
13.12.2007 [RPV-Beschluss über den Vorentwurf]
Für den Vorentwurf des RREP MM/R wurde gemäß § 7 LPlG i.V.m. § 9 LPlG das erste von insgesamt zwei Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs fand in der Zeit vom 11. Februar bis 14. Mai 2008 statt.
5.2 Entwurf des RREP MM/R
28.05.2009 [RPV-Beschluss über den Entwurf]
Die Beschlussfassung bezog sich auf den Entwurf des RREP MM/R sowie auf den Umweltbericht zum Entwurf des RREP MM/R und die Abwägungsdokumentation zum ersten Beteiligungsverfahren. Das zweite Beteiligungsverfahren zu den vorgenannten Materialien fand im Zeitraum vom 03. August 2009 bis zum 30. Oktober 2009 bzw. bis zum 13. November 2009 statt, wobei die Verlängerung bis Mitte November aus technischen Gründen erfolgte und nur Stellungnehmer aus dem Territorium des Landkreises Güstrow betraf.
5.3 Endfassung des RREP MM/R
25.11.2010 [RPV-Beschluss über die Endfassung]
Die Beschlussfassung bezog sich auf die
Endfassung des RREP MM/R sowie den Umweltbericht und die Abwägungsdokumentation zum zweiten Beteiligungsverfahren.
Protokoll und Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 25.11.2010 inkl. vorhergehender Sitzungen finden Sie unter
> Verbandsmaterialien.
Die am 25.11.2010 zur Beschlussfassung vorgelegten Unterlagen stehen unter > Regionalplan-Entwurf bereit.
5.4 Einleitung des Rechtssetzungsverfahrens
Dezember 2010 [Übergabe an Landesregierung]
Die Beschlussfassung des RREP MM/R sowie der Umweltbericht zum RREP MM/R wurden Ende 2010 der Landesregierung übergeben, welche das sogenannte Rechtssetzungsverfahren einleitet. Dabei wird das RREP nochmals einer formalen und inhaltlichen Prüfung unterzogen, um danach durch Kabinettsbeschluss als Rechtsverordnung für verbindlich erklärt zu werden.
5.5 Stand des Rechtssetzungsverfahrens
02.08.2011 [Kabinetts-Beschluss über das RREP]
Am 02.08.2011 wurde in der 26. Kabinettssitzung beschlossen, die Landesverordnung über das neu aufgestellte RREP MM/R zu erlassen.
22.08.2011 [Landesverordnung über das RREP verkündet]
Die Verordnung über die Verbindlichkeit des RREP wurde am 22.08.2011 im Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern verkündet (GVOBl. M-V 2011 S. 938). Die Landesverordnung können Sie einsehen unter
> Herunterladen.
04.11.2011 [RREP erscheint im Amtsblatt M-V]
Das RREP MM/R inkl. der Zusammenfassenden Erklärung wird am 04.11.2011 im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht (Ausgabe Nr. 46, 2011). Das Programm kann als Amtsblatt bezogen werden beim Hersteller:
Produktionsbüro Tinus
Großer Moor 34
19055 Schwerin
Tel.: 0385-59 38 28 00
Fax: 0385-59 38 28 022
E-Mail:
info@tinus-medien.de
Weiterhin liegt das RREP MM/R als Broschürendruck in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes vor.
> Kontakt
Für Nachfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle gern zur Verfügung.
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