Mit dem Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) M-V im Jahr 2005 wurden landesweit sechs Stadt-Umland-Räume festgelegt (Kapitel 3.1.2 Stadt-Umland-Räume). Die Kerne der Stadt-Umland-Räume bilden die Regiopole Rostock, die Oberzentren Schwerin und Neubrandenburg, die Oberzentren mit Teilfunktionen Stralsund und Greifswald sowie das Mittelzentrum Wismar. Nach landeseinheitlichen Kriterien wurden diesen Städten Gemeinden als Umlandraum zugeordnet. Die Stadt-Umland-Räume und insbesondere der Stadt-Umland-Raum Rostock sind die regionalen Wirtschaftskerne des Landes M-V und sollen in ihrer weiteren Entwicklung gezielt gefördert werden.
Kriterien zur Abgrenzung der Stadt-Umland-Räume (Quelle: LEP M-V)
Folgende Gemeinden [1] werden dem Stadt-Umland-Raum Rostock zugeordnet:
1. Die Stadt Rostock und
2. direkte Nachbargemeinden, die eine gemeinsame Gemeindegrenze mit Rostock haben [2] und
3. sonstige benachbarte Gemeinden [3], die
a. vom 01.01.1995 bis 31.12.2001 ein Bevölkerungswachstum von mehr als 30% hatten und
b. am 30.06.2000 einen Anteil an Auspendelnden von mehr als 40% in die Kernstadt Rostock [4] aufweisen,
c. auf Grund gewichtiger planerischer Gesichtspunkte einbezogen werden,
d. ggf. keines der unter a. bis c. genannten Kriterien erfüllen, aber zur Arrondierung einbezogen werden müssen [5].
[1] Gebietsstand: 31.12.2001
[2] Direkte Nachbargemeinden, die keines der Kriterien nach Nr. 3a oder 3b erfüllen, können von der Regelung ausgenommen werden.
[3] Unter „benachbarten Gemeinden“ sind in diesem Zusammenhang nicht nur die Gemeinden mit einer gemeinsamen Gemeindegrenze zu verstehen.
[4] Anteil der Auspendelnden in die Kernstadt an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort am 30.06.2000 (Datenquelle: Statistisches Landesamt M-V).
[5] Damit soll insbesondere vermieden werden, dass Stadt-Umland-Räume dort „Löcher“ aufweisen, wo einzelne kleinere Gemeinden die Kriterien nicht erfüllen.
Aufgrund der Festlegungen im LEP M-V besteht für alle Gemeinden des Stadt-Umland-Raumes ein besonderes, d.h. über den gesetzlichen Rahmen hinausgehendes, Kooperations- und Abstimmungsgebot. Die Gemeinden sind aufgefordert, die Ergebnisse des Abstimmungs- und Kooperationsprozesses in Text und Karten zu dokumentieren und diese über Selbstbindungsbeschlüsse zur Verbindlichkeit zu bringen. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern wird sich periodisch über den Stand der Stadt-Umland-Kooperation und deren Ergebnisse informieren. Die Moderation der Aufstellung, Qualifizierung und Umsetzung der Stadt-Umland-Rahmenpläne erfolgt durch die Unteren Landesplanungsbehörden (Ämter für Raumordnung und Landesplanung).
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Derzeit wird der Stadt-Umland-Raum Rostock aus 21 Umlandgemeinden sowie der Hansestadt Rostock gebildet. Die 2009 aus ehemals 6 eigenständigen Gemeinden gebildete Gemeinde Dummerstorf liegt nur anteilig im Stadt-Umland-Raum.
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Karte des Stadt-Umland-Raumes Rostock (August 2011)
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Für den Stadt-Umland-Raum Rostock liegt ein erster Stadt-Umland-Entwicklungsrahmen Stand November 2011 vor. Dieser beinhaltet die Ergebnisse des gemeinsamen Abstimmungsprozesses zwischen den Kommunen des Stadt-Umland-Raumes Rostock im Zeitraum von 2006 bis 2011.
Er umfasst Analyseteile und die Ableitung von Leitlinien für die zukünftige Entwicklung in den Bereichen:
- Wohnentwicklung,
- Gewerbeentwicklung,
- Einzelhandelsentwicklung,
- Freiraumentwicklung,
- Radwege und
- Schulentwicklung.
Kartografisch dargestellt werden die Ergebnisse in einer Karte im Maßstab 1 : 50.000. Ausgewählte Informationen zur Beschreibung der einzelnen Kommunen des Stadt-Umland-Raumes werden auf Stammblättern dargestellt.
Darüber hinaus enthält der Stadt-Umland-Entwicklungsrahmen Aussagen zur Organisation und zu zukünftigen Themen des Kooperations- und Abstimmungsprozesses.
Folgende Organisationsstruktur ist vorgesehen:
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Organisationsstruktur Stadt-Umland-Raum Rostock
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Folgende Themen sollen in den kommenden Jahren im Mittelpunkt des Kooperations- und Abstimmungsprozesses stehen:
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Im Rahmen der 5. Bürgermeisterkonferenz wurde am 26.10.2011 eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet, mit welcher sich die Kommunen zur Weiterführung und Qualifizierung der kontinuierlichen und vertrauensvollen Kooperation verpflichten und den Entwicklungsrahmen als Grundlage der weiteren Arbeiten betrachten. Von den 22 Kommunen des Stadt-Umland-Raumes haben 18 positive Beschlüsse über den Stadt-Umland-Entwicklungsrahmen gefasst und die Gemeinsame Erklärung unterschrieben. Die Gemeinsame Erklärung ist Bestandteil der Endfassung des Stadt-Umland-Entwicklungsrahmens.
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17 der Bürgermeister des Stadt-Umland-Raumes Rostock sowie der Leiter des Amtes für Raumordnung am 26.10.2011
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